gewaltprävention
Die Gewaltpävention ist ein Trainingsprogramm für Männer, die in ihrem sozialen Nahraum physische Gewalt ausüben und zukünftig auf Kontrolle durch Gewalttätigkeit verzichten möchten.
Zielsetzung
Ziel dieses Täterprogramms ist es, dass Männer lernen, Beziehungskonflikte und Beziehungskrisen wahrzunehmen, gewaltfreie Lösungswege finden und einüben, um so nachhaltig zum Schutz von Frauen und Kindern beizutragen.
Im Training wird darauf hingearbeitet, dass die Teilnehmer das eigene Muster und den Zweck ihres Gewaltverhaltens erkennen.
Ein weiterer Schritt ist es, die Auswirkung von gewalttätigem Verhalten auf die Partnerin und die Kinder wahrzunehmen.
AbschlieĂźend erfolgt die Umsetzung von gewaltfreiem und nicht kontrollierendem Verhalten in die eigene Lebenswirklichkeit.
Diese Ziele lassen sich in vier Hauptgruppen einteilen:
  1. Gewaltfreiheit
  2. VerantwortungsĂĽbernahme und
  3. Steigerung der Selbstkontrolle
  4. Differenzierung der Selbstwahrnehmung
  5. Verbesserung sozialer Fähigkeiten
Aufnahmekriterien
  • Guppenfähigkeit: Die zukĂĽnftigen Teilnehmer erkennen die Teilnahmeregeln an und sind bereit, mitzuarbeiten
  • Schriftliches Einverständnis der Vereinbarungen: Vertrag mit den Trainern, Gewaltverzichtserklärung, Einwilligung zur Kontaktaufnahme und Weitergabe von begrenzten Informationen
  • Teilnehmer der Gruppe mĂĽssen die jeweilige Gruppensprache verstehen und sprechen
zugangswege
Grundsätzlich lassen sich bei den gewalttätigen Männern drei Zugangsmotivationen unterscheiden:
  • juristische Auflage
  • Empfehlung der Partnerin, um eine Trennung abzuwenden
  • Eigenmotivation
Es lasse sich fĂĽnf verschiedene Zugangswege unterscheiden:
  • eigene Initiative
  • Vermittlung durch Beratungsstellen
  • Vermittlung durch das Jugendamt
  • Bewährungsauflage
  • Auflage oder Weisung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht
Anmeldungen
Ansprechpartner fĂĽr fachliche Leitung:
Mobile Betreuung Bamberg MoBam Bamberger Str. 8 96049 Bamberg
Dipl.-Psych. Ralph Wnendt Tel. 0 951 / 30 18 56 70 mail mobam@t-online.de
Ansprechpartner Sucht: SKF Bamberg e.V. FĂĽr Stadt und Landkreis Bamberg: Tel. 0951/ 86 85 51 Mail: suchtberatung.ba@skf-bamberg.de
FĂĽr Stadt und Landkreis Forchheim: Tel. 09191 / 73 62 96 1 Mail: suchtberatung.fo@skf-bamberg.de
Kontaktadressen fĂĽr Partnerinnen: Notruf fĂĽr vergewaltigte und sexuell misshandelte Frauen und Kinder
SKF Bamberg e.V. Mail: notruf@skf-bamberg.de
Frauenhaus Bamberg Tel. 0951 / 58280 Mail: frauenhaus@skf-bamberg.de
Aufbau des programms
Das soziale Trainingsprogramm umfasst 26 Wochen. Es gliedert sich in ein Aufnahmegespräch, das mit jedem Mann einzeln durchgeführt wird sowie in eine Orientierungssitzung und 8 Module, die in der Gruppe stattfinden.
Ein Modul dauert jeweils 3 Wochen und behandelt ein spezifisches Thema (z. B. unbedrohliches Verhalten, Eigenständigkeit der Partnerin, etc.). Pro Woche findet eine zweistündige Sitzung statt. Die Mindestzahl einer Gruppe beträgt 5 Teilnehmer.
beratungsangebot fĂĽr partnerinnen
Parallel zum Trainingsprogramm für Männer besteht für die Partnerinnen die Möglichkeit, die Hilfeangebote der Fachberatungsstellen in Anspruch zu nehmen.
Ausschlusskriterien
  • ausschlieĂźlich extrinsische Behandlungsmotivation (gerichtliche Auflage bei unverrĂĽckbarer UnschuldsĂĽberzeugung)
  • behandlungsbedĂĽrftige Sucht oder psychische Erkrankung. Ăśber Ausschlusskriterien wird im Einzelfall entschieden.
juristische grundlagen
ohne Anspruch auf Vollständigkeit
§ 46a StGB: „Täter-Opfer-Ausgleich“: ein Täterprogramm in unserem Sinne kann dabei durchaus als Ausgleich in Betracht kommen.
§ 153a StPO: Danach kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung
des zuständigen Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen, wie z.B. Täter-Opfer-Ausgleich.
– Familiengericht: bei Verstoß gegen § 1631 II und §§ 1666, 1666a BGB können unter den dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen familiengerichtliche Maßnahmen angeordnet werden. Auch bei einer Strafverfolgung nach den §§ 223 ff. StGB kann das Trainingsprogramm im Rahmen von Bewährungsauflagen in Betracht kommen.

– §§ 16 – 18 SGB 8I: Es ist die Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung in der Familie zu gewährleisten. Hierbei werden im Fokus des Täterprogramms Wege aufgezeigt, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
MoBam — Hilfen flexibel gestalten
Sie haben Fragen oder wünschen sich noch weitere Informationen? Für Fallanfragen im ambulanten Bereich können Sie direkt unser Büro kontaktieren.
Wir freuen uns auf Sie!