Sozialpädagogische Familienhilfe dient zur Unterstützung der Familie und zur Sicherung des Kindeswohls.
Das staatliche Wächtermandat für das Kindeswohl soll bei dieser Maßnahme im Interesse des Kindes, der Eltern und des Jugendamtes im Vordergrund stehen.
Voraussetzungen für diese Maßnahmenform ist die Transparenz gegenüber allen Beteiligten und die Einwilligung aller Parteien.