Wächter - Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe dient zur Unterstützung der Familie und zur Sicherung des Kindeswohls. Das staatliche Wächtermandat für das Kindeswohl soll bei dieser Maßnahme im Interesse des Kindes, der Eltern und des Jugendamtes im Vordergrund stehen.
Voraussetzungen für diese Maßnahmenform ist die Transparenz gegenüber allen Beteiligten und die Einwilligung aller Parteien.
Ziele
Der Anlass für die Einrichtung dieser Hilfe ist die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung.
Die Wächter - SPFH hilft Eltern
  • ihre Erziehungskraft zu aktivieren
  • eine Herausnahme des Kindes aus der Familie zu vermeiden
  • sorgerechtseinschränkende Interventionen abzuwenden
  • das Kindeswohl zu sichern
Konzept
Die Erstellung von Checkbögen orientiert sich an den veröffentlichten Kindeswohlkriterien und dem festgestellten Bedarf. Die einzelnen Kriterien werden durch das Jugendamt auf die Situation der Familie in Kategorien angepasst. Bei der Durchführung der Kontrollfunktion bedarf es einer höchstmöglichen Transparenz. Das heißt, dass die Klientenfamilie in alle Abläufe und über sämtliche Schritte informiert ist und diesen zustimmt. Die Wächter- SPFH dient als letzte Maßnahme des Jugendamtes dazu, zusammen mit der Familie eine drohende Herausnahme des Kindes aus der Familie zu vermeiden. Die Familie unterschreibt zu Beginn der Maßnahme einen Vertrag zwischen dem freien Träger MoBam, dem Jugendamt und der Familie.
unsere Tools
  • Vier-Augen-Prinzip
  • Fallbegleitung
  • kollegiale Beratung
  • diagnostische Testung
  • freier Zugang zu Kommunikationsmitteln wie Internet, E-Mail, Telefon, Fax
  • Urlaubsvertretung
  • Büroräume mit kompletter Ausstattung
  • Sekretariat
  • Therapie- und Gesprächsräume
Methoden
Bei der Wächter - SPFH arbeiten wir:
  • direktiv und mit individuellen Checkbögen
  • entwicklungsfördernd durch sozialpädagogische Beratung und Anleitung
  • mit Co-Betreuung
Die Maßnahme ist freiwillig
Der Betreuer hat die Funktion, die ausgehandelten Ziele, Auflagen und Fortschritte bei der Familie zu überprüfen und sichert dadurch gegenüber dem Jugendamt die Sinnhaftigkeit der Maßnahme ab. Die Maßnahme kann jederzeit von jeder Seite beendet werden. Sie sollte in der Regel nicht länger als ein Jahr bestehen bleiben und kann in der Folge in eine „normale“ Familienhilfe umgewandelt werden. Diese anschließende Maßnahme dient als Möglichkeit, bei einer „gescheiterten“ SPFH oder bei einem Tatbestand der Kindeswohlgefährdung einer drohenden Herausnahme des Kindes aus der Familie durch das Familiengericht zu verhindern.
MoBam — Hilfen flexibel gestalten
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